General Terms and Conditions

Begriffserklärungen

Die Profoc UG (haftungsbeschränkt) beziehungsweise in diesem Fall das Team der Climate Rally kann per Mail erreicht werden: contact@climate-rally.eu

Vertragsschluss und Vertragsleistungen 

§ 1 Die*der Veranstaltungsteilnehmende erkennt die folgenden AGB an. Diese AGB gelten für alle im Rahmen von Profoc durchgeführten Veranstaltungen vor, während und nach diesen Veranstaltungen.

§ 2 Der Vertrag kommt zwischen dem Verwender, der Climate Rally mit der Profoc UG (haftungsbeschränkt) (Am Riedtobel 5, D-87509 Immenstadt i. Allgäu, vertreten durch den Geschäftsführer) als rechtlichem Träger und der*dem einzelnen Veranstaltungsteilnehmenden bzw. ihren*seinen Erziehungsberechtigten zustande. 

§ 3 Die*der Veranstaltungsteilnehmende bzw. ihre*seine gesetzlichen Vertretenden verpflichten sich zur Befolgung der von Profoc aufgestellten Regeln sowie der Hausordnung und Auflagen in den genutzten Räumlichkeiten.

§ 4 Jede*r Veranstaltungsteilnehmende hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere: Haftpflichtversicherung) während Veranstaltungen von Profoc zu sorgen. 
Teilnahme und Abmeldung für Teilnehmende 

§ 5 Die*der Teilnehmende bzw. ihre*seine gesetzlichen Vertretenden verpflichten sich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung . Sollte dies aufgrund bestimmter Gründe nicht möglich sein, ist dies Profoc bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen (Ausnahme: Zugverspätung o.ä.). 

§ 6 Die*der Teilnehmende bzw. ihre*seine gesetzlichen Vertretenden verpflichten sich zur fristgerechten Entrichtung (innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung und vor Beginn der Veranstaltung) der Teilnahmegebühr (falls vorhanden) und zur konstruktiven Beteiligung an der Veranstaltung.

§ 7 Die Teilnahmegebühr beinhaltet bei physischen Veranstaltungen die Verpflegung. Es wird vegane und vegetarische Verpflegung geben. 

§ 8 Die*der Teilnehmende ist selbst für die Organisation und Bezahlung von Anreise, Unterkünften (insofern keine Übernachtung in bereitgestellten Unterkünften genutzt wird) sowie der über die Mahlzeiten, die nach § 7 durch die Teilnahmegebühr gedeckt sind, hinausgehenden Verpflegung verantwortlich. Die gesetzlichen Vertretenden genehmigen dies für die Teilnahme. 

§ 9 Bei Abmeldungen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr erstattet, sofern das Organisationsteam eine*n Ersatzteilnehmende*n finden kann. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von vier Wochen vor Konferenzbeginn so besteht außer bei einem Krankheitsfall der*des Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Für die Erstattung ist Profoc unverzüglich zu informieren und ein ärztliches Attest vorzulegen. 

Teilnahme für Programmbeitragende 

§ 10 Die*der Programmbeitragende darf bei physischen Veranstaltungen ausschließlich an dem*den Tag*en eines eigenen Programmbeitrages das Veranstaltungsgelände betreten, die Veranstaltung besuchen und die Verpflegung (Mittagessen und Abendessen) kostenfrei in Anspruch nehmen. 

§ 11 Alle Programmbeitragenden sollten mindestens 15 Minuten vor dem jeweiligen Programmbeitrag anwesend sein (physisch oder virtuell je nach Format) und sich bei Verspätung unverzüglich beim Profoc melden.

§ 12 Alle Programmbeitragenden einer physischen Veranstaltung sollten dem Organisationsteam bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung benötigte Materialien mitteilen, damit diese vor Ort vorhanden sein können (Außergewöhnliche Materialien sollten mindestens 3 Wochen vorher angekündigt werden). Andernfalls besteht keine Garantie für ein Vorhandensein der Materialien. 

§ 13 Die*der Programmbeitragende bzw. ihre*seine gesetzlichen Vertretenden nehmen zur Kenntnis, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung durch das Organisationsteam festgelegt wird und eine Entrichtung nur erfolgt, wenn der Programmbeitrag vollständig gehalten wird.

§ 14 Falls der Programmbeitrag nicht stattfinden kann, sollte die*der Programmbeitragende dies inklusive einem Grund schnellstmöglich dem Organisationsteam mitteilen. 
Teilnahme als Gast 

§ 15 Der Gast darf bei physischen Veranstaltungen nur an dem/den Tag(en) der Einladung das Veranstaltungsgelände betreten, die Veranstaltung besuchen und die Verpflegung (Mittagessen und Abendessen) kostenfrei in Anspruch nehmen. 

§ 16 Alle Gäste sollten mindestens 15 Minuten vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeitrag, bei dem eine Teilnahme zugesagt wurde, anwesend sein und sich bei Verspätung unverzüglich bei Profoc melden.

§ 17 Falls eine Teilnahme als Gast nicht stattfinden kann, sollte der Gast dies inklusive einem Grund schnellstmöglich dem Organisationsteam mitteilen. 

Teilnahme als externe*r Medienvertreter*in 

§ 18 Die*der Medienvertreter*in darf nur während der durch Profoc festgelegten Zeiten oder nach individueller Absprache das Veranstaltungsgelände betreten bzw. nicht-öffentliche Teilen von Online-Veranstaltungen beiwohnen bzw. an anderen Veranstaltungen von Profoc teilnehmen. 

§ 19 Die*der Medienvertreter*in ist verpflichtet, sich vor dem Erstellen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen beim Organisationsteam anzumelden. 

Weisungen und Ausschlussgründe 

§ 20 Weisungen von Mitgliedern von Profoc sowie des Personals der Räumlichkeiten müssen befolgt werden.

§ 21 Weitere Regeln bei Veranstaltungen von Profoc sind: 

(1) Niemand wird – physisch wie psychisch – verletzt oder in unangenehme Situationen gebracht (während oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der LCOY Deutschland);

(2) Es herrscht absolutes Drogenverbot (inkl. Alkohol und Zigaretten), es sei denn es ist Gegenteiliges von der Projektleitung genehmigt;

(3) Pünktliches Erscheinen zu allen Programmpunkten ist gefordert;

(4) Während Präsenz-Programmpunkten sollten elektronischen Geräte nur benutzt werden, wenn dazu aufgefordert wird.;

(5) Eventuelle Hausordnungen oder andere Regelungen der Räumlichkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der LCOY Deutschland sind einzuhalten 

§ 22 Eine Weigerung gegen die in Paragraph 20 und 21 genannten Weisungen bzw. das Nichteinhalten der Regeln kann mit einem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden. Der gleiche Ausschluss kann bei Verstößen gegen Regeln, welche zur ordentlichen Durchführung der Veranstaltung führen, verhängt werden. Über den Ausschluss entscheidet die Geschäftsführung. Ansprüche der*des Teilnehmenden auf, auch nur partielle, Erstattung der Teilnahmegebühren bestehen bei selbstverschuldetem Ausschluss nicht. 
Haftungsumfang und Aufsichtspflicht 

§ 23 Profoc UG (haftungsbeschränkt) haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitglieder und des Organisationsteams der Climate Rally vor, während und nach Veranstaltungen der Climate Rally.

§ 24 Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung und es besteht keine Aufsichtspflicht durch die Mitglieder von Profoc. 

§ 25 Profoc ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob Teilnehmende an Abendveranstaltungen aus jugendschutzrechtlichen Gründen nicht teilnehmen dürfen oder ein falschen Geburtsdatum bei den Anmeldung angegeben wurde. Die Erziehungsberechtigten genehmigen der*dem minderjährigen Teilnehmenden die Teilnahme an allen Veranstaltungen von Profoc (siehe Einverständniserklärung U18).

Datenverarbeitung 

§ 26 Profoc verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu befolgen. Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den in unserer Datenschutzerklärungen geregelten Bestimmungen.

§ 27 Mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Profoc erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Anmeldedaten von dem Organisationsteam eingesehen und ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen von Profoc verarbeitet werden können. Im Rahmen der Veranstaltung können Listen erstellt werden, die folgende Angaben enthalten: Name und Kontaktmöglichkeit (beispielsweise Mailadresse oder Telefonnummer) der Teilnehmenden, Programmbeitragenden und Gästen. Diese Listen können

(a) auf der Veranstaltung für alle bei der Veranstaltung teilnehmenden Personen frei einsehbar sein und

(b) bei Bedarf den Teilnehmenden, Programmbeitragenden und Gästen der Veranstaltung ausschließlich zum Zweck der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte statt. 

§ 28 Wie zuvor bereits beschrieben werden personenbezogene Daten insbesondere für die Teilnahme an der Konferenz oder anderen Veranstaltungen, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, erhoben und verarbeitet. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist daher zu diesem Zwecke vertraglich vorgeschrieben. Sofern Sie uns keine personenbezogenen Daten mitteilen, hat dies zur Folge, dass eine Teilnahme an Veranstaltungen von Profoc nicht gewährleistet werden kann. 
Verwendung von Foto-, Video und Tonmaterial 

§ 29 Mit der Anmeldung sowie der Teilnahme an Veranstaltungen von Profoc (beinhaltet Teilnehmende, Programmbeitragende, Gäste, Mitglieder des Organisationsteams sowie externe Medienvertreter*innen) oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären Sie sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Video und Tonmaterial von Ihnen erstellt werden kann. Sie gewähren auch die erforderlichen Rechte, um diese Bilder, Videos und Tonaufnahmen für Zwecke von Profoc, insbesondere auch für Marketingzwecke, auf unserer eigenen Website, unseren offiziellen Social-Media Kanälen (Twitter, Facebook und Instagram), unserem YouTube-Kanal (auch als Livestream möglich) und auf Werbematerialien sowie auf Websites und Social-Media-Kanälen Dritter (beispielsweise von externen Medienvertreter*innen, Gästen, Programmbeitragenden, Teilnehmenden oder Teammitgliedern von Profoc) zu veröffentlichen und zu speichern. Dies gilt auch, wenn Sie Textbeiträge sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen Profoc bereitstellen, insbesondere übertragen Sie damit die vollständigen Rechte zur Weiterverwendung.

Widerruf

§ 30 Die Einwilligung in diese AGB ist freiwillig. Jedoch kann durch eine Nichterteilung oder den Widerruf der Einwilligung keine Teilnahme an der Konferenz oder anderen Veranstaltungen garantiert werden. Die Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Der Widerruf gilt nur mit Wirkung für die Zukunft. Bereits erstellte Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie produzierte Print- und Digitalmedien sowie Daten, die aufgrund von gesetzlichen Regelungen gespeichert werden müssen, sind von dem Widerruf ausgenommen.

§ 31 Der Widerruf ist schriftlich an folgende Stelle zu richten:

Kilian Osberghaus,
Profoc UG (haftungsbeschränkt),
Am Riedtobel 5,
87509 Immenstadt 

Schlussbestimmungen 

§ 32 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Mit meiner Anmeldung bestätige ich, dass alle Angaben in der zugehörigen Online-Anmeldung nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind. 

Teilnehmende, Programmbeitragende, Gäste und externe Medienvertreter*innen von Veranstaltungen der Profoc UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend “Profoc” genannt) werden im nachfolgenden als “Veranstaltungsteilnehmende” bezeichnet. “Physische Veranstaltungen” sind Veranstaltungen, zu denen die Veranstaltungsteilnehmende an einen oder mehrere vom Organisationsteam vorgegebene Orte anreisen bzw. anwesend sind.